Beratung

Wir haben immer ein offenes Ohr und helfen Ihnen gerne bei folgenden Themen:
Fragen rund um die Ausbildung | Umschulung & Teilzeitausbildung | finanzielle Förderungen | Organisation & Rotation | Finanzierung und Verträge | Zusammenarbeit im Ausbildungsnetzwerk und Erfahrungsaustausch | Weiterbildung Praxisanleitung

Ausbildungsnetzwerk Pflege

Beratung über Telefon & Mail

Lara Paderow | Leitung | T 04171 – 88 19 66 | l.paderow@ausbildungsnetzwerkpflege.de
Lisa Neveu | Mitarbeiterin | 
T 04171 – 88 19 67 | l.neveu@ausbildungsnetzwerkpflege.de
Irene Nieschke | Mitarbeiterin
 | T 04171 – 88 19 69 | i.nieschke@ausbildungsnetzwerkpflege.de
Corina Werner | Mitarbeiterin | T 04171 – 88 19 68 | c.werner@ausbildungsnetzwerkpflege.de
info@ausbildungsnetzwerkpflege.de

Persönlicher Termin

Wir besuchen Sie gerne vor Ort in Ihrem Betrieb!
Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns.

Postalische Adresse


Ausbildungsnetzwerk Pflege
BBS Winsen Luhe
Bürgerweide 20
21423 Winsen

FAQ

Wir haben die wichtigsten Fragen aufgeführt. Vielleicht finden Sie hier bereits Antworten auf Ihre Fragen:

Was ist Praxisanleitung?

Immer wieder kommt es zu Fragen oder Unsicherheiten in Bezug auf die Tätigkeitsfelder der Praxisanleitung. Darum haben Lehrer*innen in Zusammenarbeit mit uns ein Merkblatt ausgearbeitet, welches das WER, WIE und WAS klärt.

Das Merkblatt zur Praxisanleitung finden Sie hier!

Wie berechne ich als Einsatzstelle die Ausgleichszahlungen für die Pflichteinsätze externer Auszubildender?

Das Pflegeberufegesetz sieht vor, dass die Träger der praktischen Ausbildung aus der Pauschale des Ausbildungsfonds eine Ausgleichszahlung an die Einsatzstelle für deren
Praxisanleitung seiner/ seines Auszubildenden weiterleiten.

Eine Anleitung zur Berechnung finden Sie hier!

Befähigt die Qualifikation zur Pflegedienstleitung zur Praxisanleitung?

Ja, ausgewiesen durch die niedersächsische Landesschulbehörde.

Braucht der Betrieb für einen Pflichteinsatz ein Dokument nach der DSGVO?

Ja. Jeder Azubi muss eine Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach DSGVO (Verschwiegenheitserklärung) in den Betrieben unterschreiben.

Darf ein TdpA (Träger der praktischen Ausbildung) eine Einsatzstelle für seine Azubis ablehnen, wenn dort keine Anleitung gegeben ist?

Ja, er ist verantwortlich für die ordnungsmäße praktische Ausbildung. Eine Einsatzstelle ist nur berechtigt auszubilden, wenn es eine Praxisanleitung gibt.

Gibt es für die Betriebe Handreichungen seitens der Schule?

Ja, Tätigkeitsnachweishefte | -ordner werden mit Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ein Gerüst zur Verfügung gestellt, um ein betriebliches Ausbildungskonzept | einen Ausbildungsplan zu erstellen. Lernaufgaben werden im Ausbildungsnetzwerk gesammelt und können in dem geschützten Bereich für Praxisanleitungen eingesehen werden.

Ist ein Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung möglich?

Ja, der Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung kann entsprechend der jeweiligen tariflichen Regelung gekündigt und mit einem neuen Betrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Der neue Ausbildungsbetrieb sollte zu dem gleichen Pflegebereich gehören, da der Rotationsplan festliegt.

Kommt der externe Azubi aus dem gleichen Ausbildungsjahr?

Zurzeit ist das der Fall. Wenn weitere Ausbildungsjahrgänge hinzukommen, können zur selben Zeit auch mehrere Jahrgänge in einem Betrieb sein, je nach Rotationsplanung.

Können Tagespflegeeinrichtungen Träger der praktischen Ausbildung sein?

Ja, Tagespflegeeinrichtungen gehören zur stationären Langzeitpflege.

Muss ein Betrieb Mitglied des Netzwerks sein, wenn er nur einen Pflichteinsatzplatz zur Verfügung stellt und nicht selbst ausbildet?

Nein – aber ein Betrieb muss einen Kooperationsvertrag mit beiden Pflegeschulen im Landkreis schließen. Das ist nötig, damit die Rotation aller Auszubildenden gewährleistet ist.

Werden die Urlaubszeiten festgelegt?

Urlaub wird vom Azubi grundsätzlich nur während der Zeiten genommen, die er vor Ort beim Träger der praktischen Ausbildung verbringt.

Werden Präferenzen des TdpA bei der Rotationsplanung berücksichtigt?

Soweit möglich, werden Präferenzen berücksichtigt (z.B. Ableisten von Pflichteinsätzen im eigenen Betrieb).