Aktuelles
Praktikumswoche
Die Praktikumswoche Landkreis Harburg bietet Schüler:innen ab 15 Jahren die Möglichkeit,
innerhalb von 5 Tagen 5 verschiedene Unternehmen und Berufe kennenzulernen. Du
sammelst Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen, lernst viele Leute kennen und
kannst deinen Traumberuf entdecken.
Die Registrierung ist online und kostenlos.
Wähle die Tage aus, an denen du teilnehmen möchtest und wähle deine Berufsfelder aus. Dann wird automatisch eine individuelle
Praktikumswoche für dich zusammengestellt.
Weitere Informationen und teilnehmende Unternehmen sind auf
www.praktikumswoche.de/harburg zu finden.
Ausbildungsstart auch am 1.4.23 an der GSBZ in Buchholz
Es sind noch Ausbildungsplätze für den nächsten Kursstart am 01.04.23 an der Gesundheitsfachschule frei! Bewerbungen werden gerne online entgegen genommen!
Informationen über die Schule und das Bewerbungsverfahren finden sie auf www.gsbz-buchholz.de.
Quereinstieg in die Pflegeassistenz
Die BBS Winsen und perspektivisch auch die BBS in Buchholz sind berechtigt, Quereinsteiger*innen in die Klasse 2 der Pflegeassistenz aufzunehmen. Die Ausbildung dauert 10 Monate und führt zu dem Abschluss “Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Pflegeassistent”.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Infoblättern:
Mitarbeiter-Infoblatt Quereinstieg in die Pflegeassistenz
Arbeitgeber-Infoblatt Quereinstieg in die Pflegeassistenz
BBS Winsen Luhe
BBS Buchholz
Beschäftigtenförderung Agentur für Arbeit
Informationen zum Quereinstieg BBS Winsen
“Anmeldung BBS Winsen”: http://www.ausbildungsnetzwerkpflege.de//media/anmeldebogen_quereinstieg_pflegeassistenz_2.pdf
Zugangsvoraussetzungen für den Einstieg in Klasse 2 der Berufsfachschule – Pflegeassistenz sind neu geregelt
Aufgenommen werden kann in Klasse 2, wer
1) eine zweijährige Berufsfachschule Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege – oder eine gleichwertige
einschlägige Berufsausbildung – erfolgreich abgeschlossen hat,
2) mindestens einen Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und
a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder
b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer
ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder
c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes
tätig war,
3) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder
4) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160
Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung
tätig war.